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   BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68   

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https://dejure.org/1969,1149
BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68 (https://dejure.org/1969,1149)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1969 - 4 StR 516/68 (https://dejure.org/1969,1149)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1969 - 4 StR 516/68 (https://dejure.org/1969,1149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung für die Entdeckung einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1073
  • MDR 1969, 494
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Bei einem untauglichen Versuch kann der Täter Strafbefreiung durch "eigene Tätigkeit" nur erreichen, solange er noch an den (vermeintlichen) Erfolgseintritt glaubt (Anschluß an BGHSt 11, 324).

    Dazu gehört bei einem untauglichen Versuch, bei dem ein Erfolg nicht eintreten und darum auch nicht abgewendet werden kann, daß der Täter sich jedenfalls ernstlich bemüht, die vermeintlich bevorstehende Rechtsgutverletzung zu verhindern (vgl. im einzelnen dazu BGHSt 11, 324 ff), und daß dies zu einem Zeitpunkt geschieht, in dem die (Versuchs-)Handlung noch nicht entdeckt war.

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Da die Angeklagte am Abend des 6. Oktober 1967 alles getan hatte, was nach ihrer Vorstellung nötig war, um die Kinder zu töten und auch getan werden sollte, war der Versuch bereits in diesem Zeitpunkt beendet (vgl. BGHSt 4, 180, 181 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; BGHSt 22, 176, 177) [BGH 11.06.1968 - 5 StR 192/68].
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Es darf auch nach der neuen Fassung des § 273 StPO nicht prüfen, ob das, was das Urteil über den Inhalt eines Sachverständigengutachtens mitteilt, mit der Sitzungsniederschrift übereinstimmt (BGH Urteil vom 21. Juni 1966 - 5 StR 218/66 - bei Dallinger MDR 1966, 727; vgl. auch BGH NJW 1966, 63; BGHSt 21, 149, 151) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66].
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Es darf auch nach der neuen Fassung des § 273 StPO nicht prüfen, ob das, was das Urteil über den Inhalt eines Sachverständigengutachtens mitteilt, mit der Sitzungsniederschrift übereinstimmt (BGH Urteil vom 21. Juni 1966 - 5 StR 218/66 - bei Dallinger MDR 1966, 727; vgl. auch BGH NJW 1966, 63; BGHSt 21, 149, 151) [BGH 07.10.1966 - 1 StR 305/66].
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Ist er sich des Fehlschlags bewußt, kann er nicht mehr zurücktreten, sondern allenfalls auf einen neuen Versuch verzichten (vgl. auch BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und vom 25. Juli 1958 - 1 StR 51/58 - UA 16; Urteil des Senats vom 30. August 1968 - 4 StR 328/68; Schönke/Schröder 14. Aufl. § 46 StGB Rz. 32 b und 35; Otto GA 1967, 144).
  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Hiernach braucht auch nicht geprüft zu werden, inwieweit einer Anwendung des § 46 Nr. 2 StGB entgegenstehen könnte, daß die Angeklagte, die überhaupt erst auf Bitten ihres Ehemanns tätig geworden ist, möglicherweise nicht "freiwillig" gehandelt hat (vgl. BGHSt 21, 216, 217 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]; Gutmann a.a.O. S. 216 ff; Jagusch LK 8. Aufl. § 46 StGB Bem. III 2 b; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allg. Teil 1965 S. 445; Dreher MDR 1967, 934).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Die Verurteilung der Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier (vgl. BGHSt 16, 397, 398) [BGH 16.01.1962 - 1 StR 524/61] Fällen entspricht den für die strafrechtliche Beurteilung eines Versuchs mit untauglichen Mitteln heute allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen.
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Da die Angeklagte am Abend des 6. Oktober 1967 alles getan hatte, was nach ihrer Vorstellung nötig war, um die Kinder zu töten und auch getan werden sollte, war der Versuch bereits in diesem Zeitpunkt beendet (vgl. BGHSt 4, 180, 181 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; BGHSt 22, 176, 177) [BGH 11.06.1968 - 5 StR 192/68].
  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Da die Angeklagte am Abend des 6. Oktober 1967 alles getan hatte, was nach ihrer Vorstellung nötig war, um die Kinder zu töten und auch getan werden sollte, war der Versuch bereits in diesem Zeitpunkt beendet (vgl. BGHSt 4, 180, 181 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; BGHSt 22, 176, 177) [BGH 11.06.1968 - 5 StR 192/68].
  • BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58

    Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68
    Ist er sich des Fehlschlags bewußt, kann er nicht mehr zurücktreten, sondern allenfalls auf einen neuen Versuch verzichten (vgl. auch BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und vom 25. Juli 1958 - 1 StR 51/58 - UA 16; Urteil des Senats vom 30. August 1968 - 4 StR 328/68; Schönke/Schröder 14. Aufl. § 46 StGB Rz. 32 b und 35; Otto GA 1967, 144).
  • BGH, 09.07.1963 - 1 StR 195/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 05.06.1952 - 5 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • RG, 28.05.1937 - 1 D 357/37

    Wann ist die Tat i. S. des § 46 Nr. 2 StGB. entdeckt?

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 328/68

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe einer weiteren Ausführung der

  • BGH, 21.06.1966 - 5 StR 218/66

    Zulässigkeit der Überprüfung der Übereinstimmung eines im Urteil mitgeteilten

  • RG, 23.03.1906 - 578/05

    Zur Frage des Rücktritts vom beendigten Versuche.

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Denn Rücktritt durch tätige Reue käme nur in Betracht, wenn er Anlaß hätte, die Vollendung der Tat zu verhindern, also an den Eintritt des Erfolgs glauben würde (BGH NJW 1969, 1073; vgl. auch BGH NStZ 1981, 388).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Danach bleibt der Versuch straflos, wenn der Täter vor der Entdeckung der Tat, d.h. bevor jemand anderes Kenntnis von ihr erlangt hat, von dem zu erwarten ist, daß er entweder den Eintritt des Erfolges verhindern oder aber die Strafverfolgung des Täters veranlassen wird (vgl. BGH NJW 1969, 1073, 1074 [BGH 12.03.1969 - 4 StR 516/68] mit Nachweisen), den Verbrechenserfolg durch eigene Tätigkeit abwendet.

    In diesem oder doch ähnlichem Sinne hat auch schon der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich bisher allerdings nur in Fällen des untauglichen Versuchs, entschieden (vgl. BGHSt 11, 324; NJW 1969, 1073).

  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Dann konnte er nicht mehr zurücktreten, sondern allenfalls auf einen neuen (Tötungs-)Versuch verzichten (vgl. BGH NJW 1969, 1073; NJW 1969, 1358).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

    Auch die weitere Voraussetzung, der Glaube an den noch möglichen Erfolgseintritt, war gegeben (vgl. BGH NJW 1969, 1073).
  • BGH, 08.12.1970 - 5 StR 654/70

    Überfahrene Ex-Freundin - § 46_ StGB aF (Rücktritt, § 24 StGB nF),

    Dieser andere braucht dabei nicht alle Einzelheiten erkannt zu haben, die zu einer abschließenden Beurteilung der Tat erforderlich sind, sondern nur, daß die Versuchshandlung eine Straftat irgendwelcher Art ist (BGH NJW 1969, 1073, 1074) [BGH 12.03.1969 - 4 StR 516/68].
  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auch beim beendeten untauglichen Versuch ist Straffreiheit möglich, wenn der Täter sich vor Entdeckung der Tat ernstlich bemüht, die vermeintlich bevorstehende Rechtsgutverletzung zu verhinderen (BGHSt 11, 324; BGH MDR 1969, 494 Nr. 79).
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